Basisinformation

Bitte beachten Sie nachstehende Hinweise, damit im Leistungsfall der volle Anspruch auf die Versicherungsleistung nicht gefährdet wird:

Allgemeine Hinweise zu allen Versicherungssparten:
  • Falls Sie uns mit der Vermittlung eines neuen Vertrages beauftragt haben, bitten wir Sie, einen außerhalb unserer Betreuung bestehenden Vorvertrag erst nach Annahme des neuen Vertrages (= Zugang des Versicherungsscheins) zu kündigen. Sollten Kündigungsfristen zu beachten sein, sprechen Sie uns bezüglich der weiteren Vorgehensweise an.
  • Besonders möchten wir auf die – Anzeige von gefahrerheblichen Umständen – hinweisen. Gefahrerheblich sind insbesondere Umstände, nach denen der Versicherer beispielsweise in seinen Antragsformularen fragt.
  • Soweit Ihnen der Versicherungsschein direkt vom Versicherer zugeht, bitten wir diesen auf Korrektheit zu prüfen, insbesondere dahingehend, ob Abweichungen vom gestellten Antrag dokumentiert wurden. Gerne können Sie uns beauftragen, den Versicherungsschein auf Korrektheit zu prüfen.
  • Wir weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz erst nach Bezahlung des Erstbeitrages, frühestens zum beantragten Versicherungsbeginn beginnt, soweit vom Versicherer keine vorläufige Deckung erteilt wurde. Der Versicherungsschutz erlischt, wenn Folgebeiträge nicht innerhalb der in der Mahnung bestimmten Frist (i.d.R. 2 Wochen) entrichtet werden.
  • Bitte beachten Sie die jeweiligen vertraglichen Obliegenheiten. Eine Nichtbeachtung vertraglicher Obliegenheiten kann zu Leistungseinschränkungen und Leistungsfreiheit des Versicherers führen. Obliegenheiten sind z.B.:
    • die unverzügliche Meldung von Schadensfällen, welche eine Leistungspflicht des Versicherers begründen können,
    • Maßnahmen zur Schadensvorbeugung und nach Eintritt des Schadens Maßnahmen zur Schadensminderung,
    • die Anzeige von gefahrerhöhenden Umständen bei und nach Vertragsabschluss,
    • weitere Obliegenheiten gemäß den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
  • Bei einem Versichererwechsel (Umdeckungen) sind regelmäßig Vor- und Nachteile gegenüber dem bisherigen Vertragswerk gegeben. Eine vollständige Information über mögliche Vor- und Nachteile der einzelnen Bedingungswerke kann im Hinblick auf deren Umfang nicht gegeben werden. Wir verweisen diesbezüglich direkt auf die jeweiligen Vertragsbedingungen.
  • Bitte informieren Sie uns, wenn sich bei Ihnen Veränderungen ergeben, welche eine Anpassung der Versicherungsverträge erfordern oder erfordern könnten. Ebenso stehen wir Ihnen nach Aufforderung gerne zur Verfügung, wenn die bestehenden Versicherungsverträge an geänderte Marktgegebenheiten angepasst werden sollen.

Wesentliche Informationen können Sie dem Produktinformationsblatt des Versicherers entnehmen, sowie den allgemeinen spartenspezifischen Informationsunterlagen, welche Sie von dem Versicherer erhalten.

Basisinformation (pdf download)